Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,7603
BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60 (https://dejure.org/1961,7603)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1961 - IV ZR 215/60 (https://dejure.org/1961,7603)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1961 - IV ZR 215/60 (https://dejure.org/1961,7603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,7603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1959 - VI ZR 162/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
    Dafür, ob und in welchem Umfang die Frau in einem gegebenen Pall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch 93 Nr, 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io. Juli 1959 - VI FR 162/58 -, VersR 1959, 833), Die Feststellung, ob eine Miarbeit üblich war und sich deshalb im Rahmen des § 1356 Abs. 2 BGB a.F. hielt, ist sonach eine Tatfrage.

    Dafür, ob und in welchem Umfang <üe Frau in einem gegebenen Fall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch' 93 Nr. 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io, Juli 1959 - VI 7R 162/58 VersR 1959, 833).

  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 87/52
    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
    Dafür, ob und in welchem Umfang die Frau in einem gegebenen Pall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch 93 Nr, 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io. Juli 1959 - VI FR 162/58 -, VersR 1959, 833), Die Feststellung, ob eine Miarbeit üblich war und sich deshalb im Rahmen des § 1356 Abs. 2 BGB a.F. hielt, ist sonach eine Tatfrage.

    Dafür, ob und in welchem Umfang <üe Frau in einem gegebenen Fall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch' 93 Nr. 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io, Juli 1959 - VI 7R 162/58 VersR 1959, 833).

  • RG, 26.03.1931 - VI 540/30

    Hat derjenige, der die Körperverletzung der Ehefrau eines Arztes schuldhaft

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
    In eines anderen Fall hat das Reichsgericht die Auffassung des Berufungsgerichts , daß nach den lebensverhältnissen der Eheleute die Ehefrau zur Leistung regelmäßiger Sprechstundenhilfe in der zahnärztlichen Praxis ihres Ehemannes gesetzlich verpflichtet war, gebilligt (RG in J\7 1931, 3338, insoweit in RGZ 132, 223 nicht abgedruckt), Nach allem erfordert die Beantwortung der Frage, ob sich die von der Klägerin in der Praxis ihres Ehemannes geleistete Mitarbeit im Rahmen ihrer nach § 1356 Abs. 2 BGB a.F. bestehenden Verpflichtung hielt, eine erneute tatrichterliche Klärung der Verhältnisse, unter denen die Eheleute in der in Frage kommenden Zeit lebten.

    verpflichtet war, gebilligt (RG in J\7 1931, 3338, insoweit in RGZ 132, 223 nicht abgedruckt), Nach allem erfordert die Beantwortung der Frage, ob sich die von der Klägerin in der Praxis ihres Ehemannes geleistete Mitarbeit im Rahmen ihrer nach § 1356 Abs, 2 3GB a.F. bestehenden Verpflichtung hielt, eine erneute tatrichterliche Klärung der Verhältnisse, unter denen die Eheleute in der in Frage kommenden Zeit lebten.

  • BGH, 30.01.1953 - VI ZR 37/52
    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
    Dafür, ob und in welchem Umfang die Frau in einem gegebenen Pall zu Dienstleistungen für das Unternehmen ihres Mannes verpflichtet war, sind nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts die gesamten Verhältnisse entscheidend, unter denen die Ehegatten lebten, unter denen sie die Ehe geschlossen haben und die Ehe weiter führten (RG in SeuffArch 93 Nr, 115 So 3o2; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 37/52 VersR 1954, 96, und vom Io. Juli 1959 - VI FR 162/58 -, VersR 1959, 833), Die Feststellung, ob eine Miarbeit üblich war und sich deshalb im Rahmen des § 1356 Abs. 2 BGB a.F. hielt, ist sonach eine Tatfrage.
  • BGH, 17.05.1961 - IV ZR 11/61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, hat eine Ehefrau, die vor der Verfolgung in dem durch § 1356 Abs. 2 BGB a.F. gebotenen Umfang in dem Geschäft ihres Mannes mitarbeitete, damit keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausgeübt (RzW 1959, 321 Nr. 22, 1961, 215 Nr. 13 und Urteil vom 8. Februar 1961 IV ZR 215/60).

    Es wird unter Berücksichtigung ihres Vorbringens über die wirtschaftlichen Verhältnisse, in die sie dadurch gelangt ist, und über ihre Tätigkeit in dem Geschäft ihres Ehemannes sowie auf Grund etwaiger weiterer Ermittlungen zu prüfen sein, ob die Eheschließung sich auf die Dauer des Entschädigungszeitraumes ausgewirkt hat (Urteile des Senats RzW 1961, 121 Nr. 18 und vom 23. November 1960 IV ZR 141/60 sowie vom 8. Februar 1961 IV ZR 215/60).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht